Das Zurücksetzen von maßigen Fischen , "catch and release", ist und bleibt verboten. Wer gefangene Fische, natürlich bei Beachtung der Schonzeit und des Schonmaßes, wieder zurücksetzt begeht nach § 1 des Tierschutzgesetzes eine Tierquälerei und wird zur Anzeige gebracht.
Das hat natürlich auch rechtliche Auswirkungen auf die Mitgliedschaft im Verein.
Wer "catch & release" praktizieren will ist bei uns fehl am Platz.