Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden Impressum 
Fischerei-Verein Essen e.V.
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 3 Antworten
und wurde 639 mal aufgerufen
 Vereinsgewässer
siever Offline



Beiträge: 15

06.06.2011 12:04
Frage zur Roten Mühle Antworten

Hey Leute, war gestern endlich mal an der Ruhr joggen. Da ist mir der Altarm ein paar hundert Meter vor dem Fährhaus Rote Mühle ins Auge gesprungen. Darf man den beangeln und wenn ja, bis wohin? Da roch es nach Schleie. Was einem beim joggen so alles auffällt... Sollte ich öfter mal machen... ;)

splew Offline



Beiträge: 4

06.06.2011 13:59
#2 RE: Frage zur Roten Mühle Antworten

Hallo Siever,
der Altarm ist als Laichschongebiet ausgewiesen. Das heißt er kann vom 01.08. bis zum 31.01. befischt werden. Das Befahren mit Booten ist ganzjährig untersagt. Nachzulesen unter Ziff. 5 der Gewässerordnung.

siever Offline



Beiträge: 15

06.06.2011 18:43
#3 RE: Frage zur Roten Mühle Antworten

Danke! Aber kurz vor dem Altarm darf man ganzjährig angeln oder?

splew Offline



Beiträge: 4

07.06.2011 11:39
#4 RE: Frage zur Roten Mühle Antworten

Wenn Du mit kurz vor dem Altarm den Auslauf in Richtung Rote Mühle meinst, kannst Du dort ganzjährig fischen. Grenze wäre eine gedachte Gerade von der Spitze der dortigen Halbinsel rüber zum Heisinger Ufer. Viel Erfolg!

 Sprung  
Xobor Erstelle ein eigenes Forum mit Xobor
Datenschutz