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Fischerei-Verein Essen e.V.
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Dieses Thema hat 1 Antworten
und wurde 752 mal aufgerufen
 Sonstige allgemeine Themen
Massel Offline



Beiträge: 66

28.05.2007 21:44
Catch + Release Antworten


Betrachtet man die gesetzlichen Bestimmungen, ist das Fangen von Fischen lediglich zum Nahrungserwerb gestattet. Jedoch darf das Recht nicht in jeder Hinsicht restriktiv ausgelegt werden. Betrachtet man die Rechtssprechung zu dieser Thematik, ist es vielmehr so, dass lediglich das reine "Spaßangeln" verurteilt wird. D.h. Ziel des Angelns muss der Fischfang zum Nahrungserweb sein. Dies schließt jedoch gemäß aktueller Rechtssprechung nicht in jeder Hinsicht aus, dass maßige Fische die sich nicht oder schlecht zum Nahrungserwerb eignen zurückgesetzt werden können. So z.B. ist es unwahrscheinlich, dass ein Aalangler, der bei seinem Ansitz als Beifang eine Brasse fängt und diese zurücksetzt vor einem deutschen Gericht verurteilt wird. Allerdings, und dieser Hinweis ist wichtig, berechtig das Zurücksetzen eines maßigen Fisches zumnidest in jedem Fall den Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung - der Angler, sofern das Verhalten angezeigt wird, muss mit einem Verfahren rechnen.

Ich denke, dass sich die Belegschaft der Angler für eine eindeutigere Gesetzgebung einsetzen sollte. Es muss möglich sein, Fische, die man nicht zu Nahrungszwecken verwerten möchte zurückzusetzen! - schließlich ist dies in anderen EU-Ländern (Holland, Spanien...) auch erlaubt. Angemerkt sei, dass diese Länder einen wesentlich besseren Bestand an Fried- und Raubfischen trotz teils hohen Angeldrucks haben!!! Es kann nicht im Sinne des Tierschutzes sein, Tiere ausnahmslos zu töten.

Weiterhin muss im Sinne einer lohnenden Angelfischerei der Fischbestand allgemein gefördert werden, dies schließt auch mitein, dass ein Bestandsrückgang nicht allein auf Kormoran/Wels oder was auch immer geschoben wird (siehe auch mein Beitrag zum Thema Schonmaß für Wels).

Es gibt Angelgewässer in Deutschland (z.B. die Gewässer des Common-Carp-Clubs) in denen aus hegerischen Gründen Zwischenschonmaße und restriktive Entnahmebeschränkungen eingeführt wurden. Der Bestand in diesen Gewässern entwickelt sich hervorragend! Zu den Zwischenschonmaßen habe ich in meinem Beitrag zum Schonmaß für Wels bereits Genaueres geschrieben. Es geht bei dieser Praxis darum, nicht nur allen Fischen das Laichen zu ermöglichen, sondern auch wichtige Laichfische zu erhalten. Neuere Studien weisenklar daraufhin, dass kapitale Exemplare keine Schädlinge sind, sondern durch hohe Laichmengen für die Arterhaltung sorgen.


Ich hoffe, dass der ein oder andere vielleicht zu diesem Thema etwas sagen möchte, über eine Diskussion im Forum wäre ich erfreut.

Petri

Massel Offline



Beiträge: 66

03.06.2007 15:32
#2 RE: Catch + Release Antworten
Als Ergänzung zu meinem Beitrag möchte ich noch hinzufügen, dass es mir in keiner Weise daran gelegen ist, zum Zurücksetzen maßiger Fische aufzurufen! Eine solche Praxis ist und bleibt nach der dezeitigen Gesetzeslage zunächst einmal verboten, auch wenn die Rechtssprechung nicht vollkommen eindeutig ist.

Es ist mehr lediglich daran gelegen eine Diskussion anzuregen.

Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass Anglern mehr Entscheidungsfreiheit zugebilligt werden sollte.

Nehmen wir etwa an, ich möchte Köderfische zum Angeln auf Raubaal stippen, fange jedoch zufällig nur Weißfische die sich aufgrund ihrer Größe oder Körperform (z.B. Güstern, Brassen) nicht gut zum Aalfang eignen. Es ist mir unverständlich warum ich nun gezwungen bin, diese Fische trotzdem zu töten (insbesondere dann, wenn der Bestand an Güstern oder Jungbrassen im Gewässer recht gering ist)? Wenn ich mit nichangelnden Freunden/Bekannten spreche, dann erlebe ich immer wieder, dass diese Gesetzeslage Außenstehenden größtenteils höchst unverständlich und auch nicht bekannt ist. Ähnliche Erfahrungen habe ich im Ausland gemacht, wo kaum kein Angler die deutsche Gesetzgebung nachvollziehen kann.

Als bitte, versteht meinen Beitrag als Diskussionshinweis in Bezug auf solche und ähnliche Beispiele, aber haltet Euch an die bestehenden Gesetze!!!

Nur über ein positives Bild/Image des Anglers in der Öffentlichkeit lässt sich eine bessere Lobby und ein verstärktes Mitspracherecht erreichen. Ein solches Image erhalten wir nur, wenn wir uns in jeder Hinsicht als jene aktiven Naturschützer präsentieren die wir auch sind. Dies beeinhaltet, dass wir uns an die geltenden Fischereigesetze und das Tierschutzgesetz halten.



Petri
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