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Fischerei-Verein Essen e.V.
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 Dies & Das
Petrijünger Offline



Beiträge: 32

21.09.2009 20:52
Antwort Siever Antworten

Hallo Siever,

leider geht das mit dem Schwerbehindertenausweis nicht.
Man muss eine ärztliche Bescheinigung von einem Facharzt ausfüllen lassen, der bestätigt, dass der Mensch mit Behinderung die Sportfischerprüfung aufgund seiner Behinderung nicht absolvieren kann.
Damit kann man bei der örtlichen Kommune einen Sonderfischereischein beantragen. Damit darf man dann mit entsprechendem Angelschein eines Vereines erst angeln gehen.
Bei Minderjährigen (unter 10 Jahren) vorsichtshalber noch mal nachfragen, vielleicht reicht es wenn ein Erwachsener im Besitz der entsprechenden Scheine ist. Aber da denke ich, darf nur ein Kind mitangeln.

Liebe Grüße


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