Die Gewässerordnung (auf unserer Homepage) sagt folgendes zur Heisinger Aue:
"Vogelschutzgebiet in Essen - Heisingen, rechtes Ruhrufer von km 34,7 (Spielplatz) bis 36,1 (Pumpenhaus). Im Baldeneysee darf die Fläche zwischen dem zum Vogelschutzgebiet gehörenden Ufer und der durch Sperrpfähle mit Schildern gekennzeichneten Linie nicht beangelt werden, auch das Befahren mit Booten und die Befestigung von Booten an den Sperrpfählen ist untersagt."