die Aufsicht bemüht sich stets um eine umfassende Kontrolle der Gewässerstrecke. Noch vor wenigen Wochen wurde unter anderem im Forum der Wunsch nach verstärkter Kontrolle geäußert.
Erfahrungsgemäß finden sich insbesondere an Wochendendtagen mit schönem Wetter Angler ohne jegliche Erlaubnispapiere am Gewässer. Erst kürzlich konnte ein solcher Verstoß entdeckt werden.
Auch stehen Angler gerade zu diesen Zeiten im Blickpunkt der Öffentlichkeit, so dass Kontrollen unumgänglich sind.
Es ist also im Sinne einer umfassenden Kontrolle nicht möglich, die Kontrollen ausschließlich auf Nachtzeit, Werktage und schlechtes Wetter zu beschränken.
Selbstverständlich wird versucht, zu diesen Zeiten falls möglich zu Fuß zu kontrollieren um Personen/Radfahrer auf den Ruhrwegen nicht zu beeinträchtigen.
Allerdings ist es teils kaum zumutbar unsere Gewässerstrecke ohne Pkw zu kontrollieren. Selbst mit mehreren Personen ist die Strecke einfach zu groß.
Teils kommt es auch vor, wie z.B. im Frühjahr diesen Jahres, dass ein Aufseher, der einen Verstoß entdeckt hat, einen anderen Aufseher um zeitnahe Unterstützung beim Einschreiten bittet. Auch in diesem Fall ist der Pkw unumgänglich.
Leider nehmen Fußgänger und Radfahrer trotz offen erkennbarer Befreiungskarte vielfach keinerlei Rücksicht auf die Tätigkeit der Aufsicht. Teils kommt es zu Beschimpfungen und der Aufseher im Pkw wird genötigt auf die Grünfläche auszuweichen.
Dennoch sind Hinweise und auch negative Kritik jederzeit willkommen und unterstützen die Aufsicht im ihrer Aufgabenwahrnehmung.
Der FVE und die amtl. Aufseher verfügen selbstverständlich über Sondererlaubnisse der Stadt Essen um die Ruhrwege mit dem Pkw befahren zu dürfen.
In anderer Form wäre eine umfassende Kontrolltätigkeit wie umseitig genannt nahezu unmöglich.
Im Regelfall werden diese Erlaubnisse offen erkennbar im Pkw ausgelegt, weiterhin nutzt die Aufsicht häufig Klebeschilder mit dem Aufdruck "Fischereiaufsicht" um für Passanten als solche erkennbar zu sein.
Nun, auf die rechtliche Seite der Benutzung der Wege mittels PKW braucht nicht hingewiesen werden.
Die ist bekannt und auch angebracht.(Wäre auch blöd, wenn es nicht so wäre)
Es geht auch nur um die Darstellung in der Öffentlichkeit!
So schafft man keine Bürgernähe und Akzeptanz
So hätte er(als Beispiel für andere) mit seinem Kind, welches auf dem Beifahreritz saß, wie tausend andere an diesem Tag, ein Rad nehmen sollen, um seinem Hobby nebst verbundener Pflicht nachkommen zu können.
Übrigens kann man gerade an der Wegstrecke von "Zorniger Ameise" bis "Alte Ruhr" aus einem PKW recht wenig sehen.(da zeugt es fast von Dummheit, einen PKW zu nutzen)
Ob so eine umfassende Kontrolltätigkeit möglich ist?
Dann muß ein Aufseher halt sein Revier kleiner und überschaubarer halten.
Ich habe genug Stimmen gehört, die ihn als "Bekloppt" angesehen haben-trotz deutlicher Kennzeichnung seiner Aufgabe!
Gruß Ralf
Und wenn ich weiter drüber nachdenke:
Ein Großteil der Wegstrecke der Gewässer (See und Ruhr) ist ungeeignet, um mit einem PKW zu kontrollieren.
Ich stimme in dem Punkt zu, dass die Akzeptanz in der Öffentlichkeit und die Vorbildfunktion wichtige Faktoren sind, die stets bei der Kontrolltätigkeit berücksichtigt werden müssen.
Viele Kontrollen werden aus diesen und anderen (taktischen) Gründen zu Fuß oder mit dem Rad durchgeführt. Unsere Aufseher investieren unendgeltlich, aus reinem Engagement viele Stunden ihrer Freizeit. Weiterhin müssen z.T. gar persönliche Risiken eingegangen werden.
Dies sollte stets berücksichtigt und respektiert werden.
Leider ist es so, dass sich negative Beobachtungen immer als erstes einprägen. Die positiven Aspekte der Aufsichtstätigkeit, die allen Vereinsmitgliedern dienen sind oftmals nicht in dieser Form offensichtlich.
Der genaue Vorfall ist mir nicht bekannt, ich gehe jedoch davon aus, dass der handelnde Aufseher dringlich Gründe für die Nutzung des Pkw gehabt hat(siehe umseitig genannte Optionen, z.B. Notwendigkeit schnell an einen spezifischen Ort der Gewässerstrecke zu gelangen).
Speziell im Nasturschutzgebniet ist es in letzter Zeit vermehrt zu Vorfällen gekommen, die dem Verein Sorge bereiten.
Dennoch werde ich das Thema Pkw-Nutzung und Ihren Kritikpunkt bei der nächsten gemeinsamen Nachtkontrolle zur Sprache bringen.
Lieber Ruhrstrampler,
zu Ihrem geschilderten Vorgang kann ich Ihnen mitteilen dass es Gründe für die Nutzung des Pkw´s an diesem Tage gab die dem Vorstand des FVE bekannt sind.
Ich glaube damit sollte das Thema auch erledigt sein.
Eine Bitte habe ich allerdings damit auch Ihrerseits die Vorbildfunktion nicht voll daneben geht, sollten Ausdrücke die den Tatbestand einer Beleidigung erfüllen wie "total behämmert" möglichst unterbleiben.
Mit freundlichen Grüßen und "Petri Heil"
Rainer Kalinowski
1. Vorsitzender
schön das der Vorgang dem Vorstand bekannt ist und die Aufklärungsarbeit intern behandelt wird.
Ich hatte aber auch schon vermutet, das es Gründe gegeben hat.
Sollte ich jemanden beleidigt haben, entschuldige ich mich hiermit.
Ich hoffe, der Vorbildfunktion genüge getan zu haben?
Allerdings meinte ich mit total behämmert die Situation....
hallo hab da mal ein par fragen und weiß nicht genau wo ich se stellen soll und zwar wollt ich gern mal wissen wie man aufseher werden kann muss man da eine prüfung ablegen? wie alt muss man sein?