Der meistgefangene Raubfisch im See ist ja wohl der Barsch - vielleicht nicht meistgeliebt, aber ständig "bissig"[smile].
Was machen wir mit ihm in der Schonzeit des Hechtes (15.02. bis 30.04.)?
Kunstköder, Köderfisch und Fischfetzen sind wegen der Hechtschonzeit verboten. - Wir müssen uns Alternativen suchen!
Mir sind eingefallen: Würmer, Maden, Forellenteig, Käse, Wurst. Alles riecht verführerisch, aber die Bewegung fehlt noch. Eine Lösung wäre ein im Vorfach vorgeschaltetes Spinnerblatt, eine andere ein "Spin'n'glow".
Habe ich dann aber einen Kunstköder gebaut, oder zählt das noch unter Naturköder mit Lockmittel?
Bevor ich zu Deiner Frage komme;
ich persönlich bevorzuge den Wurm - in erster Linie die langlebigen und quirligen Dendrobenas als Köder. Um den stark bewegungsorientierten Barsch zu reizen haben sich 3 Methoden als äußerst erfolgreich herausgestellt:
1. Wurm an der Dropshot-Montage, insbesondere an steil abfallenden Kanten, Stegen und Spunwänden.
2. Wurmköder aktiv geführt: hierzu ziehe ich zunächst ein 5-15gr schweres Kugelblei frei gleitend auf die Hauptschnur, es folgt eine kleine Gummiperle und dann ein Mikrowirbel. An den Wirbel knote ich ein 50-60cm langes 0,20er Flourocarbon Vorfach mit einem 6-8er Wurmhaken. Den angeköderten Wurm führe ich mit dieser Montage ähnlich wie einen Twister. D.h. ich lasse die Montage abwechselnd absinken und zupfe sie heran. Dabei richte ich die Rute auf den Köder aus und führe nur über die Rolle, wobei ich immer wieder längere Ruhepausen einbaue. Bei einem Biss gebe ich etwas nach und schlage dann sanft an. Als Rute verwende ich eine sehr leichte Spinnrute mit sensibler Spitze (z.B. Berkley Cherywood mit 6-14gr WG).
3. Wurm an treibender Posenmontage, die Eigenbewegung der Würmer ist oftmals ausreichend, wobei die Würmer nur auf den Haken gestochen und nicht aufgezogen werden.
Diese Montagen sind einfach, fängig und in der Raubfischschonzeit problemlos anwendbar. Ein vorgeschalteter Lockkörper war bisher nie nötig.
Es ist allerdings durchaus möglich, dass die von Dir angesprochenen Methoden mit vorgeschaltetem Spinnerblatt, o.ä. Rotationskörpern die Fängigkeit erhöhen könnten.
Hierbei gehe ich im Einzelfall davon aus, dass sich die Methode mit dem Kunstköderverbot in der Raubfischschonzeit schneiden kann. Es kann nicht nur auf die Beköderung des Hakens ankommen, ansonsten wäre auch ein normaler Spinner mit Wurm auf dem Drilling erlaubt.
Sofern der Lockkörper in ausreichendem Abstand zum Köder angebracht ist, und entsprechend klein ausfällt, sollte die Methode aber vertretbar sein. Ich denke da an eine Montage, ähnlich wie von mir unter 2. beschrieben, mit zusätzlichem Spinnerblatt vor(!) dem Vorfach.
Der Lockkörper ist also nur dann zulässig, sofern er nicht in Verbindung mit einem Haken steht und auch nicht direkt am beköderten Haken rotiert.
Dies ist allerdings nur meine persönliche Interpretation der Vorschriften. Eine definitive Antwort kann ich Dir leider nicht geben.
P.S.: sollte es einigen von Euch in den folgenden Wochen durch fleißiges Angeln und aktive Stellensuche gelingen die Laichplätze der Barsche in Erfahrung zu bringen, rate ich dazu verantwortungsvoll mit diesem Wissen umzugehen. Die Entnahme von zahlreichen 40cm+ Fischen mit laichgefülltem Bauch ist vermutlich nicht gerade bestandsfördernd.
Ja richtig, so ist das wohl zu betrachten. Unter Punkt 6.) Nr.1 a der Gewässerordnung sind explizit Kunstköder jeglicher Art genannt.
Nur Naturköder, ausgenommen Fischfetzen und Köderfische verbleiben in der Hechtschonzeit zulässig. Fliegen sind wohl eindeutig den Kunstködern zuzuordnen.
Allerdings ist die Gewässerordnung hier nicht abschließend, denn Boillies, Pellets oder der von Dir o.g. Forellenteig stammen ja auch aus künstlicher Herstellung (jedoch weitgehend aus Naturprodukten hergestellt, anstatt aus Metall, Gummi, etc.).
Das Kunstköderverbot dient wohl in erster Linie dem Schutz des Hechtes, daher sind wohl Kunstköder aus Kunststoffen, Metall oder Holz sowie Streamer in erster Linie bedacht gewesen, als die Gewässerordnung verfasst wurde.
Wird z.B.an einem sonnigen Apriltag mit der Trockenfliege auf Döbel oder Barsch gefischt, so steht dies meiner Meinung nach dem Sinngehalt des Kunstköderverbotes nicht entgegen. Eine Gewässerordnung die alle Eventualitäten/Ausnahmen umfasst, erscheint jedoch kaum zu realisieren.
So müssen wir uns also nach dem geschriebenen Text richten und der indiziert ein Verbot von allen Kunstködern, also auch von allen Fliegen. Zumindest ist das meine Auffassung. (Falls mal eine neue Gewässerordnung verfasst wird können diese und andere Punte ja vielleicht dennoch Berücksichtigung finden,.... außerdem plädiere ich für eine Maximalentnahme von 3 Fischen insgesamt sowie 5 Köderfischen pro Tag und Angler und eine Beschränkung der zulässigen Futtermenge auf 1 Kilo je Tag... anderes Thema).
Wie erwähnt stehen jedoch natürliche Alternativen zur Verfügung: der Wurm ist und war schon immer einer der besten, wenn nicht der beste Barschköder überhaupt! Kunstköder mögen moderner sein, besser aussehen usw.; sie sind jedoch einem ggf. aktiv geführten, quirligen Wurm nur selten überlegen.
Meiner Meinung nach trifft dies im Übrigen nicht nur auf Barsche zu. Das klassische Naturköderangeln auf Raubfisch ist meiner Erfahrung nach generell die vielversprechenste Methode, unabhängig vom Zielfisch (ausgenommen Rapfen). Dies gilt speziell in Bezug auf kapitale Exemplare und umso mehr, je haufiger an einem Gewässer mit Kunstködern gefischt wird. Aber das ist auch ein anderes Thema....
War heute mit der Spinrute unterwegs. Hatte einen sehr schönen Barsch als Nachläufer! Den Standplatz habe ich mir gemerkt, mal schauen was demnächst passiert.